Teilnehmer des ersten Durchgangs aus Überseegebieten (einschließlich Japaner)
erhalten folgenden Zuschuss.
- Den Teilnehmern wird ein Flugkostenzuschuss bei der Anmeldung zum ersten
Durchgang ausgezahlt.
- Teilnehmer aus Asien 50.000 Yen pro Person (in JPY)
- Teilnehmer außerhalb Asiens 100.000 Yen pro Person (in JPY)
- Min-On übernimmt während der Teilnahme am Wettbewerb die Kosten für die
Unterkunft (einschließlich Fruhstück). Dies gilt jedoch nur für eine von
Min-On angewiesene Unterkunft. Kosten für eine anderweitige Unterbringung
trägt der Bewerber selbst.
- Teilnehmer am ersten Durchgang:
Vom 25. Oktober 2009 (15:00 Uhr) bis 27. Oktober 2009 (11:00 Uhr)
- Teilnehmer am zweiten Durchgang:
Vom 25. Oktober 2009 (15:00) Uhr bis 30. Oktober 2009 (11:00 Uhr)
- Teilnehmer am Finale:
Vom 25. Oktober 2009 (15:00) Uhr bis 02. November 2009 (11:00 Uhr)
- Preisträger:
Vom 25. Oktober 2009 (15:00) Uhr bis 03.November 2009 (11:00 Uhr)
- Die Teilnehmer müssen sich, falls erforderlich, ihr japanisches Einreisevisum
selbst besorgen.
- Sollte dafür ein Einladungsschreiben erforderlich sein, wird dies von Min-On
auf Aufforderung zugestellt.
- Für Fotoaufnahmen, Interviews usw. muss im vorhinein eine Genehmigung von
der Min-On Concert Association eingeholt werden. Falls von Min-On gewünscht,
müssen die Teilnehmer zu Fotoaufnahmen und Interviews bereit sein.
- Die folgenden Rechte liegen bei der Min-On Concert Association. Die Teilnehmer
können keine Einwände oder finanzielle Ansprüche erheben (einschließlich
bei der Pressekonferenz und den Debütkonzerten).
- Rechte an Audio- und Videomitschnitten sowie Fotoaufnahmen.
- Rechte an Rundfunk- und Fernsehaufnahmen bzw. -übertragungen.
- Rechte an Vervielfältigung und Verkauf.
- Während des Wettbewerbs tragen Min-On sowie das Durchführungskomitee keine
Verantwortung für folgende Schadensersatzfälle.
- Verlust oder Beschädigung des Gepäcks oder anderen persönlichen Eigentums
des Teilnehmers.
- Körperliche, materielle oder psychische Schäden, die der Teilnehmer erleidet
oder verursacht.
- Aus diesem Grund empfehlen wir allen Teilnehmern nachdrücklich, eine entsprechende
Versicherung mit ausreichenden Deckungssummen abzuschließen.
- Alle Entscheidungen des Durchführungskomitees betreffend die Leitung des
Wettbewerbs, die Auswahl mittels Unterlagen und des Filmmaterials sowie
die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
- Die Teilnehmer können keinen Einspruch erheben.
- Das Durchführungskomitee behält sich das Recht vor, die in dieser Broschüre
enthaltenen Satzungen und Vorschriften ohne Vorankündigung zu ergänzen
oder zu ändern.
- Sollten Probleme zu Punkten auftreten, die nicht in dieser Broschüre behandelt
sind, sind die Teilnehmer verpflichtet, die Entscheidungen des Durchführungskomitees
anzuerkennen.
- Rechtsstreitigkeiten, die diesen Wettbewerb betreffen, werden an einem
japanischen Gericht nach japanischem Recht ausgetragen.
- Diese Broschüre mit den Bestimmungen für den Wettbewerb wird in Japanisch,
Englisch, Französisch und Deutsch veröffentlicht.
- Bei Interpretationsstreitigkeiten gilt die japanische Version der Bestimmungen.
(Stand Oktober 2008)
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